Leitfaden der Bundesnetzagentur für die Übermittlung von Verträgen über Mitnutzungen öffentlicher Versorgungsnetze

Breitband

Die Bundesnetzagentur hat einen Leitfaden für die Übermittlung von Verträgen über Mitnutzungen öffentlicher Versorgungsnetze veröffentlicht. Darin erläutert sie die Umsetzung einer Verpflichtung aus dem Telekommunikationsgesetz (TKG), die auch die Landkreise treffen kann.

LKT Rundschreiben Nr. 349/2017 [PDF-Dokument: 47 kB]

28.06.2017